Download: Richtlinien für Autoren von Artikeln für die DCG-Informationen
1. Allgemeines
In den DCG-Informationen werden nur Originalbeiträge publiziert.Sie sollten allgemein interessierend und leicht verständlich geschrieben sein. Dennoch sollen alle Angaben solide recherchiert und dem satzungsmäßigen Zweck und den Zielen der DCG entsprechen. In den DCG-Informationen gilt die neue deutsche Rechtschreibung. Fremdsprachige Beiträge werden nach bestem Wissen ins Deutsche übersetzt.
Mit dem Einreichen des Manuskripts an die Redaktion der DCG-Informationen bestätigt der Autor, dass er die Autorenrichtlinien uneingeschränkt als bindend anerkennt und sein Manuskript bisher weder in einem Druckmedium noch im Internet in deutscher Sprache veröffentlicht wurde oder zeitgleich einem anderen Publikationsmedium (Zeitschrift, Verlag, Internetseite o. ä.) angeboten wurde bzw. wird.
Die Redaktion der DCG kann in Einzelfällen jedoch entscheiden, vom o. g. Ausschluss betroffene Berichte für die Publikation in den DCG-Informationen zuzulassen.
Die in den DCG-Informationen publizierten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf ohne Genehmigung in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm, Aufzeichnung auf Bild-/Tonträger oder andere Verfahren – reproduziert oder über elektronische Speichermedien auf einen Datenträger übertragen werden.
Eingereichte Aufsätze werden mindestens einem Fachredakteur vorgelegt. Dieser entscheidet zusammen mit dem Redakteur, ob und in welcher Form der Aufsatz in den DCG-Informationen veröffentlicht wird. Im Zweifel entscheidet der Redakteur. Die Entscheidung ist bindend. Aus der Mitgliedschaft in der DCG ist nicht automatisch abzuleiten, dass ein eingereichter Beitrag veröffentlicht werden muss.
In den DCG-Informationen publizierte Artikel dürfen in deutscher Sprache frühestens nach einer Wartezeit von zwei Jahren in einem anderen Druckmedium oder im Internet erneut veröffentlicht werden bzw. zum freien Download durch den ursprünglichen Autor angeboten oder über einen E-Mail-Verteiler verbreitet werden.
Erfolgt innerhalb dieser Wartezeit dennoch eine Veröffentlichung, so ist der Autor verpflichtet, das von der DCG gezahlte Honorar nach Aufforderung durch die DCG umgehend zurückzuerstatten.
2. Einreichen von Manuskripten und Bildern
Manuskripte und Bilder können jederzeit eingereicht werden. Das Datum, zu dem der Redaktion Text und Bilder vorliegen, hat keinen Einfluss auf den Termin der Veröffentlichung. Diese Entscheidung trifft der Redakteur.
Die Beiträge sollen mit einer gängigen Textverarbeitung geschrieben und der Redaktion auf Datenträger gespeichert oder per E-Mail zugesandt werden (z. B. Dateiformat rtf, txt, doc oder docx). Die Unterschriften zu den eingereichten Bildern sind auch vom Autor zu leisten. Bei Bildern, die nicht vom Verfasser stammen, muss deren Herkunft in der Bildunterschrift benannt werden. Die Texte sollen einspaltig geschrieben und entsprechend den Angaben unter „Hinweise für das Verfassen von Beiträgen“ formatiert sein. Auf eine Silbentrennung muss unbedingt verzichtet werden.
3. Urheberrechte und Haftung
Der Autor versichert automatisch mit der Einreichung des Manuskriptes und des Bildmaterials, dass er allein befugt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Beiträgen einschließlich der bereitgestellten Bildvorlagen zu verfügen und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt. Alle Beiträge werden namentlich gekennzeichnet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Autor. Der Autor versichert, dass die Texte von ihm stammen und nach dem aktuellen Stand des Wissens gefertigt sind.
Sofern der Autor Abbildungen (oder Grafiken, Tabellen etc.) von Fremdautoren mit einreicht, so sind diese verwechselungsfrei so zu kennzeichnen, dass der Fremdautor im veröffentlichten Artikel als
Urheber genannt werden kann. Der Autor sichert mit der Einreichung zu, dass der/die Fremdautor(en) mit der Veröffentlichung zu den hier wiedergegebenen Bedingungen einverstanden sind.
4. Autorenhonorar
Für die Veröffentlichung eines Beitrags erhält der Autor ein vom Vorstand festgelegtes Honorar. Vergütet wird die Anzahl der veröffentlichten Seiten.
Eine Seite im A4-Format in den DCG-Informationen umfasst 168 Zeilen, die sich auf 3 Spalten zu je 56 Zeilen verteilen. In Ausnahmefällen kann das Layout einer Seite auch 2- bzw. 1-spaltig sein.
Jede A4-Seite wird pauschal mit 40,- € vergütet. Dies gilt auch für die Titelseite.
Reichen Text und Bilder nicht für eine komplette A4-Seite, so wird die Vergütung entsprechend angepasst (z. B. 20,- für eine halbe Seite).
Werden Texte nicht in deutscher Sprache eingereicht und müssen übersetzt werden, so erhält der Übersetzer 20 % der Vergütung des Autors, dessen Honorar dann um diesen Betrag gekürzt wird.
Beinhaltet eine A4-Seite „Fremdbilder“ (Abbildungen, die nicht vom Verfasser des Manuskriptes stammen), so erhält der Bildautor dafür ein Honorar, das nach Bildgröße gestaffelt ist. Das Honorar des Textautors wird entsprechend um diesen Betrag gekürzt.
Honorarstaffel für Fremdbilder (Bild inklusive Bildunterschrift):
ganzseitig 40,- €
halbseitig 20,- €
Bildbreite über mindestens 2 Spalten 10,- €
jedes andere Format 5,- €
(Bsp.: Bild und Bildunterschrift reichen über 2 Spalten; Vergütung Textautor = 30,- €, Vergütung Bildautor = 10,- €).
Ist ein Autor mehrwertsteuerpflichtig, so wird die aktuell gültige Mehrwertsteuer zuzüglich zum Honorar bezahlt.
Mit der Auszahlung erwirbt die Deutsche Cichliden-Gesellschaft e. V. (DCG) das Recht, die angenommenen Bilder und Texte auf der Homepage www.dcg-online.de unentgeltlich zu verwenden.
Eingereichtes Bildmaterial kann später zur Illustration von anderen Beiträgen in den DCG-Informationen verwendet werden. Der Bildautor erhält dann ebenfalls ein Honorar gemäß der im vorigen Absatz genannten Berechnungsgrundlage. Alle weiteren Rechte am Bild verbleiben beim Autor.
5. Sonstiges
Die nachfolgenden „Hinweise für das Verfassen von Beiträgen“ sind Bestandteil dieser Richtlinien.
Zirndorf, Februar 2018
Hinweise für das Verfassen von Beiträgen
1. Text:
In Haltungs-, Zucht- und Reiseberichten müssen alle Angaben vollständig und für den Leser nachvollziehbar sein.
In Buchbesprechungen müssen vorab alle relevanten Daten genannt werden, also Titel, Autor mit ausgeschriebenem Vornamen, Verlag, Erscheinungsort, Jahr, Seitenanzahl, Zahl der Farb- und SW- Fotos sowie der Zeichnungen, ISBN-Nr., Preis und Bezugsquelle, falls erforderlich.
[Beispiel: Der Amazonas unter Wasser von Oliver Lucanus, Panta Rhei GmbH, Hannover, 2009 (Format 30 . 30 Zentimeter, 2.600 Gramm, 345 Seiten, über 300 Farb- und Schwarzweißfotos, Karten und Zeichnungen, gebunden. ISBN 978-3-941881-01-3): 72,00 Euro]. Anschließend soll zunächst eine kurze Darstellung von Aufbau und Inhalt des Buches folgen. Dann folgt die Besprechung mit der persönlichen Meinung des Rezensenten/der Rezensentin. Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: Gesamteindruck, sachliche Richtigkeit, Lesbarkeit, Qualität der Abbildungen, wurde dem Anspruch genügt?
2. Bildvorlagen:
Die Bilder werden nur in Dateiform (z. B. jpg oder tiff) angenommen. Papierbilder oder Dias können nicht bearbeitet werden. Die Aufnahmen müssen von hoher Qualität sein und eine Auflösung von mindestens 300 dpi bei 15 Zentimeter Kantenlänge aufweisen. Niedrigere Auflösungen sind für den qualitativ hochwertigen Druck nur bedingt brauchbar. Für ein Titelbild oder ein ganzseitiges Bild im Text muss die Bildgröße mindestens 21×30 Zentimeter (bei 300 dpi) betragen. Tabellen müssen als Excel-Datei angefertigt werden und der Redaktion als solche übermittelt werden. Alle Vorlagen sind mit dem Namen des jeweiligen Autors zu versehen und müssen über eine entsprechende Kennung (Nummerierung) den zugehörigen Bildunterschriften, die der Autor als Vorschlag selbst verfassen muss, zuzuordnen sein.
3. Zitate und Formalien:
Die DCG-Informationen werden in Deutsch veröffentlicht. Diese Regelung gilt auch für Sonderzeichen wie etwa Anführungsstrichen (Beispiel: „…“ = deutsch: ”…“ = angloamerikanisch).
Wissenschaftliche Art- und Gattungsnamen sind stets kursiv zu schreiben. Bei der ersten Nennung der wissenschaftlichen Bezeichnung im Manuskript müssen der Erstbeschreiber und das Jahr der Erstbeschreibung dem Artnamen folgen (Beispiel: Geophagus altifrons HECKEL, 1840). Wurde die Art nach der Erstbeschreibung in eine andere Gattung eingeordnet, steht der Erstbeschreiber in Klammern [Beispiel: Andinoacara rivulatus (GÜNTHER, 1860)].
Nach der ersten vollständigen Nennung des Gattungsnamens kann dieser durch dessen ersten Buchstaben abgekürzt werden (Beispiel: G. altifrons). Eine weitere Benennung von Erstbeschreiber und Jahr der Erstbeschreibung ist unnötig.
Wissenschaftlich noch unbeschriebene Arten werden durch die Abkürzung sp. (lateinisch species = Art) hinter dem Gattungsnamen gekennzeichnet. Darauf folgende Trivialbezeichnungen wie Fundortangaben oder Farbmerkmale werden in „Anführungsstriche“ gestellt (Beispiel: Taeniolethriops sp. „Black Fin Pombo“).
Bei Literaturzitaten müssen stets der Autor und die Jahreszahl (z. B. Mustermann 1999) angeben werden. Ein Komma hinter dem Autorennamen entfällt hier.
4. Literaturverzeichnis:
Die Autoren werden in alphabetischer Reihenfolge (bei mehreren Quellen des gleichen Autors in aufsteigender Jahreszahl) gelistet. Dabei sind folgende Formen zu wahren:
Bei Beiträgen aus Zeitschriften:
Mustermann, M. (1999): Artikeltitel. Zeitschriftenname, Jahrgang (Monats- oder Quartalsnummer): Seite(n).
Bei kompletten Büchern:
Mustermann, M. (Jahreszahl): Name des Buches. Seitenzahl, Erscheinungsort (Verlag).
Bei mehreren Autoren werden diese wie folgt zitiert:
Mustermann, M. & A. Musterfrau
Mustermann, M., A. Musterfrau & B. Mustergültig
Bei Zitaten von Einzelartikeln aus einem Werk:
Mustermann, M. (1999): Name des Beitrags. Seite xxx–xxy. In: Mustergültig, B.: Name des Gesamtwerkes. Erscheinungsort und/oder Verlag.