Wahlordnung
A. Wahl des Präsidiums Wahlordnung als Druckdatei
1. Das Präsidium wird durch Briefwahl gewählt.
2. Zur Durchführung und Organisation der Präsidiumswahl wird ein Wahlgremium durch den Vorstand gewählt. Der Stichtag zur Präsidiumswahl wird durch den Vorstand durch Beschluss festgelegt.
3. Das Wahlgremium besteht aus einem Wahlleiter und drei Wahlhelfern. Der Name des Wahlleiters muss spätestens fünf Monate vor dem Stichtag der Präsidiumswahl in,,DCG-Aktuell“ bekannt gegeben werden.
4. Durch den Wahlleiter sind die Mitglieder spätestens fünf Monate vor dem Stichtag der Präsidiumswahl in ,DCG-Aktuell“ aufzufordern, geeignete Mitglieder an Wahl des Präsidiums vorzuschlagen.
5. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn das vorgeschlagene Mitglied diesem schriftlich zustimmt und der Wahlvorschlag mit der schriftlichen Zustimmung des Mitglieds spätestens drei Monate vor dem Stichtag der Präsidiumswahl dem Wahlleiter vorliegt.
6. Spätestens sechs Wochen vor dem Stichtag der Präsidiumswahl erhält jedes wahlberechtigte Mitglied einen Wahlbrief, einen Wahlumschlag sowie ein Formular für die Briefwahl, auf dem die zur Wahl stehenden Kandidaten aufgeführt sind.
7. Spätestens eine Woche vor dem Stichtag der Präsidiumswahl muss das einzelne Mitglied von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Hierzu i st das übersandte Formular vollständig ausgefüllt in den verschlossenen, unbeschriebenen Wahlumschlag zu stecken. Dieser ist in dem mit Absenderangaben und der DCG-Nummer versehenen Wahlbrief an den Wahlleiter zu übersenden.
8. Für die Einhaltung aller vorstehend genannten Fristen ist jeweils das Datum des Poststempels maßgebend.
9. Die fristgerecht eingegangenen Wahlbriefe werden durch das Wahlgremium anhand einer durch den Geschäftsführer zu erstellende Wahlliste geprüft und die Stimmabgabe in der Wahlliste vermerkt. Anschließend wird der Wahlbrief geöffnet und der unbeschriebene Wahlumschlag in eine Wahlurne geworfen. Nicht ordnungsgemäße Wahlbriefe werden gesondert aufbewahrt und nach Abschluss des Wahlverfahrens ungeöffnet vernichtet.
10. Am Stichtag der Präsidiumswahl öffnet der Wahlleiter die Wahlurne und zählt mit den Wahlhelfern die Stimmen aus. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Über das Ergebnis der Stimmzählung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Wahlgremium zu unterschreiben.
11. Das Wahlprotokoll ist umgehend in DCG-Aktuell“ zu veröffentlichen